Bewohnerzone Hessentag
Informationen für Bad Vilbeler Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Verkehrsregelung beim Hessentag 2025
Was bedeutet das für mich?
Liegt das eigene Grundstück im Sperrbereich?
Wie kommt man während des Hessentages zum Haus oder zur Wohnung?
Welche Einschränkungen wird es während dieser Zeit geben und was muss man beachten?
… viele Fragen rund um die Verkehrsregelung zum Landesfest gilt es zu beantworten.
„Wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern für die zehn Tage sowie für die Aufbau- und Abbauphase akzeptable Lösungen bieten“, so Bürgermeister Sebastian Wysocki. Klar sei aber auch, dass es rund um die Hessentagsstraße, nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen, Einschränkungen für den Verkehr geben müsse. Wir bitten schon jetzt um das Verständnis aller Bad Vilbeler.
Um einen Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner vor Fremdparkern zu ermöglichen haben die Verantwortlichen des Unterarbeitskreises „Bewohnerzone und Zufahrtsgenehmigungen“ die Stadt Bad Vilbel mit einer Bewohnerzone versehen.
Weitere Fragen und die dazugehörigen Antworten finden Sie im weiteren Verlauf. Eine Übersicht der Bewohnerzone finden sie in der PDF Datei in der rechten Spalte.
Bitte beachten:
Alle Antworten auf die aufgeführten Fragen wurden auf Grundlage der aktuellen Planungen zum Hessentag 2025 erstellt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich auch noch Änderungen ergeben können.
VIELEN DANK!
1. Welche überörtliche Straßen sind rund um Bad Vilbel befahrbar?
- Bundesstraße 3 (B3)
- Autobahn 661 (A661)
- Kreisstraße 10 (K10, Dortelweil ↔ Karben-Kloppenheim)
- Landesstraße 3205 (L3205 Niederdorfelden ↔ Maintal)
- Bundesstraße 521 (B521; Frankfurt ↔ Bergen-Enkheim ↔ Büdesheim)
2. Welche Straßen im Stadtgebiet sind gesperrt?
▪ Friedberger Straße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Rendeler Straße (inkl. Bahnhofsplatz)
▪ Heinrich-Heine-Straße
▪ Landesstraße 3008 zwischen Gronau und dem Kreuzungsbereich Am Rosengarten / Gießener Straße / Büdinger Str.▪ Frankfurter Straße zwischen dem Kreisverkehr „Südbahnhof“ (Biwer-Kreisel) und der Schulstraße
▪ Parkstraße
▪ Lohstraße (Historisches Rathaus bis Alte Mühle)
▪ Klaus-Havenstein-Weg
Die Gründe hierfür sind, dass teilweise die Straßen als Hessentagsstraße ausgewiesen oder für den Auf- und Abbau vorgesehen sind.
3. Wie wird das Festgebiet selbst abgesperrt?
1. Das Festgebiet, also der komplette rote Bereich, ist gänzlich gesperrt. Eine Zufahrt mit dem Kraftfahrzeug ist nur in einem kurzen Zeitfenster möglich. Derzeit ist dies zwei Stunden vor Öffnung und eine Stunde nach Schließung der Veranstaltung geplant. Die Uhrzeit wird noch detailliert im Rahmen des Sicherheitskonzeptes festgelegt. Diese Sperre wird voraussichtlich von Dienstag, 10. Juni 2025 bis Dienstag, 24. Juni 2025 bestehen.
2. Mit dem Bewohnerausweis wollen wir die Bad Vilbeler Bürgerinnen und Bürger nicht „schikanieren“, sondern genau das Gegenteil bewirken; wir wollen die Bürgerinnen und Bürger schützen. Erfahrungen anderer Hessentagsstädte haben gezeigt, dass die Einrichtung eines Schutzbereichs sinnvoll und notwendig ist. Wenn keine Sperren vorhanden wären, würden Besucher des Hessentages einen erheblichen Parksuchverkehr auslösen und die Einfahrten zu Ihren Grundstücken häufig, zumindest teilweise, zuparken. Die Mitarbeiter des Arbeitskreises „Sicherheit & Verkehr“ haben sich deshalb intensiv mit dem Zufahrts- und Anwohnerschutzkonzept beschäftigt. Wir haben uns bei den vergangenen Hessentagsstädten intensiv informiert und die aus unserer Sicht bereits vorhandenen Konzepte teilweise übernommen bzw. auf Bad Vilbeler Verhältnisse abgeändert.
4. Wie kann ich in die Bewohnerzone einfahren und auch parken?
a. Bewohnerzone
… jederzeit
► mit Bewohnerausweis
b. Hessentagsstraße
… zwei Stunden vor Öffnung und eine Stunde nach Schließung der Veranstaltung
► Die genaue Uhrzeit wird noch detailliert im Rahmen des Sicherheitskonzeptes festgelegt!
5. Wer bekommt auf Antrag einen Bewohnerausweis für die Bewohnerzone
Folgende Personen erhalten auf Antrag für ihr Fahrzeug einen Bewohnerausweis mit Parkberechtigung für die Bewohnerzone
● Bürgerinnen und Bürger, die bei der Meldebehörde gemeldet sind.
● Gewerbetreibende und deren Arbeitnehmer, die dort ansässig sind.
Folgende Personen oder Unternehmen benötigen keinen gesonderten Bewohnerausweis für die Bewohnerzone:
- Krankentransporte
- Pflegedienste (Ausweis „Sozialer Dienst“)
- Mahlzeitendienste („Essen auf Rädern“)
- Ärzte mit Hausbesuchen im gesamten Stadtgebiet (Nachweis)
- Post- und Paketzustelldienste
- Taxen und Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz
Die Ordnungsbehörde behält sich vor, gezielte Kontrollen vorzunehmen. Evtl. muss mit Wartezeiten an den Einfahrtsbereichen gerechnet werden. (höherer Kontrollaufwand).
Überall und ohne Zufahrtsberechtigung dürfen die folgenden Institutionen fahren:
- BOS-Kräfte (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr etc.)
Keine Zufahrtsberechtigung erhalten folgende Personen:
● Besucherinnen und Besucher von Bewohnern der geschützten Bereiche
● Kundinnen und Kunden von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Behörden und Institutionen, die in den geschützten Bereichen ansässig sind
Alternativen:
● Anfahrt mit dem Fahrrad (nicht auf der Hessentagsstraße)
● Anfahrt mit dem Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehr (Bahn, Bus und Vilbus)
● Anfahrt mit dem Auto mit Parken auf den ausgewiesenen Großparkplätzen und Weiterfahrt mit dem kostenfreien Shuttle (Nutzungsentgelt pro Tag € 10,00)
6. Was ist mit dem Lieferverkehr im Bereich der Hessentagsstraße?
Eine Zufahrt mit dem Kraftfahrzeug in den Bereichen, die als Hessentagsstraße ausgewiesen sind ist nur in einem kurzen Zeitfenster möglich. Derzeit ist dies zwei Stunden vor Öffnung und eine Stunde nach Schließung der Veranstaltung geplant. Die Uhrzeit wird noch detailliert im Rahmen des Sicherheitskonzeptes festgelegt. Diese Sperre wird voraussichtlich von Dienstag, 10. Juni 2025 bis Dienstag, 24. Juni 2025 bestehen.
7. Was ist mit dringendem Lieferverkehr (z. B. für Apotheken)?
Für dringenden Lieferverkehr muss keine Zufahrtsberechtigung beantragt werden.
→ Es muss aber auch hier mit Wartezeiten an den Einfahrtsbereichen gerechnet werden. Es ist angedacht das eine Anzahl von begrenzten Ersatzparkplätzen in der Nähe der Hessentagsstraße eingerichtet werden. Aktuell ist hier aber noch keine genaue Nennung möglich.8. Wann kann ich den Bewohnerausweis beantragen?
Die Bewohnerausweise können Sie ab dem 01. Februar 2025 beantragen.
9. Wie kann ich den Bewohnerausweis beantragen?
Ab 01. Februar 2025
● … über die Hessentags-Homepage (www.hessentag2025.de)
● … über die Homepage der Stadt Bad Vilbel (www.bad-vilbel.de)
● … persönlich oder mit Vollmacht im Rathaus, Am Sonnenplatz 1, EG
(Hessentagsbüro) unter Vorlage des Fahrzeugscheins
→ donnerstags von 13:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00-12:00 Uhr10. Wie erhalte ich nach der Beantragung meinen Bewohnerausweis?
● Der Versand der Bewohnerausweise erfolgt ab Mitte Mai 2025
● Bewohnerausweise, die erst im Mai beantragt werden, werden im Rahmen der Möglichkeiten abgearbeitet und ebenfalls noch per Post versandt, allerdings nur bis zum Beantragungszeitpunkt des 23. Mai 2025. Alle Anträge, die danach „eingehen“, müssen im Rathaus abgeholt werden, da ein rechtzeitiger Versand nicht mehr gewährleistet werden kann.
→ Bitte beantragen Sie auch deshalb Ihren Bewohnerausweis rechtzeitig. Bei kurzfristiger Beantragung des Bewohnerausweises kann es zu erheblichen Wartezeiten im Rathaus kommen. Bitte bedenken Sie dies!
11. Was mache ich, wenn ich eine spezielle Frage zu meiner persönlichen Zufahrtssituation habe?
● … per Mail an:
hessentag.anwohner@bad-vilbel.de● … per Telefon an:
06101 / 602 – 110
freitags von 08:00 – 12:00 Uhr● … per Post an:
Magistrat der Stadt Bad Vilbel
AK 3 – Sicherheit und Verkehr
(Anwohnerbereiche und Zufahrtsgenehmigungen)
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel